MITGLIED WERDEN

Die FREIEN WÄHLER haben sich in Bremen im Jahr 2018 gegründet und sind eine Gruppe von Menschen aus allen Schichten unserer Gesellschaft.

 

Hier finden Sie den Mitgliedsantrag, den Sie gleich online ausfüllen können.

SPENDEN

Die FREIEN WÄHLER nehmen keine Großspenden von Konzernen, Banken, Versicherungen, Vereinen und Lobbyisten an. Unsere wichtigste Einnahmequelle sind die Beiträge und Spenden unserer Mitglieder. Nur auf diesem Weg können wir unabhängig vom Einfluss Dritter Politik im Sinne der Bürger gestalten.

 

Gleichwohl sind auch wir bei Kampagnen und Wahlkämpfen neben dem hohen persönlichen Einsatz unserer Mitglieder auf Spenden angewiesen. Wenn Sie unsere bürgernahe, ideologiefreie Politik unterstützen möchten, freuen wir uns sehr über Ihre Spende!

Unsere Bankdaten

FREIE WÄHLER Landesvereinigung Bremen

 

Oldenburgische Landesbank

IBAN: DE88 2802 0050 4670 1397 00

BIC:    OLBODEH2XXX

Als Privatperson können Sie Ihre Spende bis zu einer Höhe von 1.650,00 Euro im Jahr (bzw. 3.300,00 bei Ehepaaren) steuerlich geltend machen.

 

Geben Sie bitte bei Spenden auf unser Bankkonto immer Ihre Adresse im Verwendungszweck an. Nur so können wir Ihre Spende zuordnen und Ihnen eine Spendenbescheinigung zukommen lassen.

 

Transparenz und die Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben sind uns im Interesse unserer Spender besonders wichtig. Wenn Sie uns eine Spende zukommen lassen wollen, werden wir Sie nach Ihren personenbezogenen Daten fragen. Hierbei handelt es sich um besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Art. 9 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (politische Meinung). Diese Angaben werden benötigt, um eine Spendenbescheinigung ausstellen zu können und wir verarbeiten sie gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. d) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) auf der Grundlage geeigneter Garantien im Rahmen unserer rechtmäßigen Möglichkeiten.

 

Bitte beachten Sie zudem, dass die Person, die spenden möchte, mit dem Kreditkartenbesitzer bzw. Kontoinhaber identisch sein muss. Sofern Sie eine oder mehrere Spendenzuweisungen ab 10.000,00 Euro an uns übermitteln, werden Ihre personenbezogenen Daten (Name, ggf. Unternehmen, Anschrift und  Höhe der Zuwendung) gemäß § 25 Abs. 3 Satz 1 Parteiengesetz in unserem Rechenschaftsbericht veröffentlicht. Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes werden wir Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50.000,00 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzeigen. Ihre personenbezogenen Daten sowie die Summe der Spende werden als Bundestagsdrucksache und auf der Webseite des Bundestags veröffentlicht.